top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1.) Die AV-Line GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde oder Auftraggeber genannt) ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2.) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz der AV-Line GmbH zur Einsicht bereit. Zusätzlich sind sie online auf der Homepage des Auftragnehmers abrufbar. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift unter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sein Einverständnis mit diesen Bedingungen und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers als gültige Vertragsgrundlage an.

(3.) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Brief oder E-Mail mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen, sofern der Auftragnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.

(4.) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

2. Allgemeines

(1.) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach näherer Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Leistungsangebots. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen die Erstellung von Konstruktionskonzepten, die Erstellung von Fertigungsdokumenten maschinenfertiger Produktionsdaten sowie Schulungstätigkeiten. Sollten die vereinbarten Leistungen die Lieferung von Software mit einbeziehen, gelten dafür zusätzlich die jeweiligen Softwarevertrags- und Lizenzbedingungen.

(2.) Vereinbarte Termine werden durch den Auftragnehmer möglichst eingehalten, sind jedoch im Allgemeinen freibleibend. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Bereitstellung von Unterlagen durch den Kunden, als Maßgabe des jeweiligen vereinbarten Leistungsangebots, voraus. Ansprüche wegen Verzugs kann der Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist geltend machen. Nicht vorhersehbare Störungen im Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers oder in den zur Ausübung erforderlichen Programmen, höhere Gewalt, technische Störungen bzw. Ausfälle und Projektleiterausfälle verschieben die vereinbarten Termine entsprechend.

3. Verschwiegenheitspflicht

(1.) Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.

(2.) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. Der Auftragnehmer auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Haftpflicht-versicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

(3.) Der Auftragnehmer hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Auftraggeber stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet und dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen. Dies gilt insbesondere auch für den E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss.

4. Mitwirkung Dritter, Datenschutz

(1.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder Subunternehmer heranzuziehen. Hat der Auftragnehmer die Beiziehung eines von ihm namentlich benannten Dritten angeregt, so haftet er lediglich für eine ordnungsgemäße Auswahl des Herangezogenen.

(2.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und von dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdaten-verarbeitung zu übertragen. Für die Datensicherung und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Kunden ist dieser selbst verantwortlich.

5. Pflichten des Auftraggebers; Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

(1.) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er den Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Daten und Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

(2.) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die durch ihn erstellten Konstruktionskonzepte, 3D-Modelle und maschinenfertige Produktionsdaten im ersten Schritt als Entwürfe in Form von nicht freigegebenen Daten zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Entwürfe auf offensichtliche Abweichungen von den Plan- bzw. Konstruktionsvorgaben oder auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Erst nach Überprüfung der Daten durch den Auftraggeber und Bestätigung dieser erfolgten Prüfung sowie Freigabe der Entwürfe durch den Auftraggeber stellt der Auftragnehmer die Konstruktionskonzepte und 3D-Modelle dem Auftraggeber als freigegebene Daten zur weiteren Verwendung im Rahmen des Produktionsprozesses zur Verfügung. Die Haftung für Schäden aus der Verwendung nicht freigegebener Daten trägt der Auftraggeber, sofern und soweit die Schäden aus offensichtlichen Abweichungen von den Plan- oder Konstruktionsvorgaben oder aus offensichtlichen Mängeln resultieren, die durch den Auftraggeber durch einfache Kontrolle erkennbar gewesen wären.

(3.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit dessen schriftlicher Einwilligung an Dritte weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

(4.) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, insbesondere die Prüfung und Freigabe der ihm zur Verfügung gestellten Daten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen.

6. Elektronische Kommunikation

(1.) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) mit Risiken für die Vertraulichkeit der Kommunikation verbunden sein kann. Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihm ohne Einschränkungen über jene Kontaktdaten Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft.

(2.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftragnehmer darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa der E-Mail-Account nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft wird oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

(3.) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Auftraggeber deshalb ggf. entstehenden Schäden.

7. Elektronische Rechnung

Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine E-Mail-Adresse mitgeteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihm Rechnungen über jene Kontaktdaten zusenden kann. Der Auftraggeber ist unter Verzicht auf eine persönliche Unterzeichnung der Berechnung mit der Erstellung und Übersendung einer Berechnung ausschließlich in Textform gemäß § 126 b BGB einverstanden.

8. Mängelbeseitigung

(1.) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

(2.) Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers die Mängel beseitigen lassen bzw. eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.

9. Haftung

(1.) Der Auftragnehmer haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

(2.) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmers auf Ersatz eines nach Abs. 1 leicht fahrlässig verursachten Schadens, der aus einer oder- bei einheitlicher Schadensfolge- aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt insoweit unberührt. Der Haftungsausschluss gilt für die gesamte Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht.

(3.) Soweit ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in 24 Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Auftraggebers von den Ansprüchen, spätestens aber fünf Jahre nach der Anspruchsentstehung. Maßgeblich ist die früher endende Frist.

(4.) Die in den Absätzen 1 bis 3 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber, soweit diese in den Schutzbereich des Auftragsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen.

(5.) Von dieser Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10. Leistungsänderungen

(1.) Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkungen gewünschte Änderungen der Leistungen insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird.

(2) Erkennt der Auftragnehmer, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt er dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

(1.) Der Auftraggeber ist mit der Rechnungsstellung des Aufragnehmers in Textform einverstanden.

(2.) Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise, es wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwert-steuer erhoben.

(3.) Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten

(4.) Werden dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers einschränken, so kann der Auftragnehmer Sicherheiten verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen innerhalb von 3 Wochen nicht nach, so ist der Auftragnehmer zur Einstellung der vereinbarten Leistungen und zum Vertragsrücktritt berechtigt.

(5.) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 30 Tagen um 5% zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht. Vorausgezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen erhält der Auftraggeber umgehend zurückerstattet.

(6.) Diese Zahlungsbedingungen gelten unabhängig von Änderungs-, Ergänzungs- und Nachbesserungswünschen des Kunden. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Einstellung der Dienstleistungsarbeiten vor.

(7.) Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt den Auftragnehmer zur Leistungsunterbrechung oder Einstellung.

(8.) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung einer gezahlten Vergütung verjähren 24 Monate nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.

(9.) Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind, sofern dieser kein Verbraucher ist, ausgeschlossen.

12.  Abwerbungsverbot und Geheimhaltung

(1.) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom Auftragnehmer abzuwerben oder ohne Zustimmung vom Auftragnehmer anzustellen.

(2.) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Auftragnehmer der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe muss in einem angemessenen Verhältnis zum Gewicht der Vertragsverletzung stehen. Die Vertragsstrafe ist dabei auf einen eventuellen Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers anzurechnen.

13.  Sonstige Vereinbarungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt den Namen des Kunden als Referenz anzugeben und damit zu werben, der Kunde wird vorab um Zustimmung zu dieser Werbemaßnahme in Textform gebeten.

14. Nutzungsrechte und Datenübertragung

(1.) Der Auftraggeber erwirbt an den Werken und Arbeiten des Auftragnehmers ein Nutzungsrecht. Ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Der Auftraggeber darf das Werk und die Arbeiten nicht zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich davon zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.

(2.) Die beauftragten Werke und Arbeiten dürfen nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsart und des Nutzungsumfangs verwendet werden. Wurde keine ausdrückliche Vereinbarung für die Nutzung getroffen, gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Der Auftraggeber darf das Werk und die Arbeiten erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung verwenden.

15. Urheberrecht

(1.) Die durch den Auftragnehmer  erstellten Leistungen (insbesondere die erstellten  Konstruktions-konzepte und 3D-Modelle) unterliegen dem deutschen Urheberrecht und sind dessen geistiges Eigentum. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung  sowie eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit  vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers in Textform zulässig.

(2.) Der Kunde erkennt eventuelle Urheberrechte Dritte an.

16. Beendigung des Vertrags

(1.) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

(2.) Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe des § 627 BGB bzw.   § 648 a BGB  gekündigt werden; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

 

17. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

18.         Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

(1.) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

(2.) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, wenn er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist. Ist er Kaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist gemeinsamer Erfüllungsort sowohl für die Leistung des Auftragnehmers als auch für die Honorarforderung der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

19.         Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit; Änderungen und Ergänzungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

bottom of page